Teilerfolg in Siegen
Wie vielerorts haben wir gegen den Beschluss des Senats, Studiengebühren zu erheben, geklagt. Und inzwischen zumindest einen Teilerfolg errungen. Denn: Die Beschlussfassung war widerrechtlich! Aufgrund der vielen, z.T. lautstarken Proteste waren die studentischen Vertreter von der Versammlung ausgeschlossen worden. Der Beschluss war also nicht rechtsgültig. Unter Umständen werden uns nun vll. die ersten beiden Semester nach dieses Beschlusses zurückerstattet, bis in einer neuen, vollständigen Senatssitzung ein neuer Beschluss gefasst wir.
Zwischendrin haben wir es auch mit einem Boykott versucht, der darin bestand keine Studiengebühren zu bezahlen. Dieser ist aber aufgrund mangelnder Teilnahme gescheitert. Die Risiken eines Ausschlusses waren vielen dann leider doch zu groß... Aber wir geben nicht auf!
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